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Rechtliche Informationen


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Anbieter

Tischlerei Deditius

Inh. M. Deditius

Auf dem Anger 10

38110 Braunschweig

 

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Internet: www.mehr-als-treppen.de

 

Umsatzsteuer-ID

DE 175668640


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Quellenangabe: Internetseite von “e-recht24“; Juli 2018

 

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Wir werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich behandeln.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen                                 

                                  

Wenn im Folgenden von ’Treppen’ die Rede ist, so sind ’Treppen für Menschen’ gemeint; ’Katzen-Treppen’, `Kletterwand-Elemente für Katzen’ und ’Katzen-Kratzbäume’ werden gesondert benannt oder als ‚Katzenmöbel’ zusammengefasst.

 

 

 1.        Grundlage

Es gelten in nachstehender Reihenfolge:

1.01. Der zustandekommende Vertrag einschließlich schriftlich festgehaltener Individualabreden und die für den jeweiligen Auftrag angefertigten Pläne und Zeichnungen.

1.02. Die Beschreibungen in unseren Angeboten zur jeweiligen Treppe oder Katzenmöbel, sowie die Festleg-ungen in unseren technischen Lieferbedingungen und Produktbeschreibungen.

1.03. Die hier dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.04. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B.


2.        Allgemeines

Aufträge werden von uns zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Die Bedingungen gelten für alle unsere Beratungen, Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen.

Eigene Vertragsbestimmungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit und verpflichten uns nicht, und zwar auch dann nicht, wenn in den Schreiben des Kunden auf sie Bezug genommen wird oder wenn wir diesen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluss ausdrücklich widersprechen.

Alle zusätzlichen Absprachen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und schriftlichen Bestätigung durch uns.

Der Bodenbelag im Austrittsbereich der Treppe darf erst nach der Treppenmontage verlegt werden. Sollte dies doch geschehen, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden. Malerarbeiten sollten im Treppenbereich ebenfalls erst nach der Treppenmontage erfolgen.

Wände entlang des Treppenlaufes, sowie Deckenkanten und Böden am Beginn und Ende der Treppen sind von Installationen (z.B. elektrischen Leitungen und Rohre) frei zu halten. Sollten diese dennoch vorhanden sein, müssen sie unaufgefordert durch den Kunden vor Montagebeginn gekennzeichnet werden.

Bei Kleinkindern ist im Treppenbereich auf besondere Sorgfalt zu achten. Der Einbau von Kinderschutztüren und Kinderschutzleisten unterhalb der Stufenvorderkanten wird empfohlen. Treppen mit Relinggeländer und horizontalen Geländerstäben stellen an Orten, wo mit der unbeaufsichtigten anwesenheit von Kindern zu rechnen ist, ein besonderes Gefahrenpotential dar, da durch den „Leitereffekt“ ein Übersteigen der Treppe vereinfacht wird.

Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, das unsere Katzenmöbel ausschließ-lich für den Gebrauch durch Katzen bestimmt sind!

 

3.        Dargelegte Angebote, Vertragsabschluss, Preise

3.01. Die in Flyern, Prospekten, Visitenkarten und auf unserer Homepage enthalten-en Angaben und Abbild-ungen sind branchenübliche Nährungswerte und werden deshalb ausdrücklich als nicht verbindlich anerkannt. Flyer, Prospekte, Visitenkarten, Drucke, Mustertafeln, Musterausschnitte, Materialmuster und Materialproben dienen der Information des Kunden und enthalten keine Beschaffenheitsvereinbarung.

3.02. Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes wird ausschließlich in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und dazugehörig-en Unterlagen beschrieben, ohne dass diese eine Garantie im Sinne des § 443 BGB darstellt.

3.03. Für Leistungen, die aufgrund bauseitiger Gegebenheiten oder Wünschen des Kunden von baulichen Vorschriften abweichen, haften wir nicht.

3.04. Mündliche Absprachen sind nur nach schriftlichen Bestätigung unsererseits gültig.

3.05. Ein Angebot ist im Normalfall bis zu 14 Tage gültig. Die Gültigkeit wird auf dem Angebot vermerkt.

3.06. Alle Angebote von uns sind bis zur Auftragserteilung freibleibend. Der Auftrag kommt durch Übermit-tlung einer Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages durch uns zustande.

3.07.  Bei Kommunikation per E-Mail und/oder Kontaktformular hat der Kunde sicher-zustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von uns versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von uns oder von uns mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3.08.  Stellt sich bei der technischen Bearbeitung heraus, dass gegenüber dem im Vertrag angegebenen Umfang Veränderungen eintreten, behalten wir uns Preisanpassungen vor.

3.09.  Die in Konstruktionszeichnungen angegebenen Maße sind sowohl vom Kunden (z.B. Bauherr, Architeckt) als auch vonuns zu überprüfen und duch Unterschrift abzuzeichnen. Diese Maße sind für beide Seiten rechtsverbindlich.

3.10.  Maßabweichungen, die sich aufgrund einer nachträglichen Änderung der Planung oder Bauausführung gegenüber der Vereinbarung ergeben, berechtigen uns auch im Falle eines Pauschalvertrages zur Geltendmachung zusätzlicher Vergütung.

3.11.  Stellt sich bei der Bearbeitung heraus, dass der Auftrag nicht oder ungenügend ausführbar ist, können wir entschädigungsfrei vom Vertrag zurücktreten.

3.12.  Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er mindestens 30 % der Auftragssumme als Aufwandsent-schädigung zu bezahlen bzw. bei Produktionsbeginn die bisher anfallenden Fertigungskosten.

3.13.  Der Kunde ist verpflichtet, ihm übersandte Skizzen und Zeichnungen unverzüglich zu überprüfen.

3.14.  Der Kunde hat Veränderungen der örtlichen Situation gegenüber dem Zeitpunkt bei Vertragsabschluss/ Aufmaß durch uns unaufgefordert schriftlich mitzuteilen; zusätzliche Arbeiten unsererseits, die auf einer Veränderung der örtlichen Gegebenheiten nach Vertragsabschluss beruhen, sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten und zwar wahlweise nach Aufmaß bzw. Stuckpreis und auf Stundenlohnbasis.

3.15.  Jede Treppe ist eine Einzelanfertigung und ein Unikat. Unser Angebot bezieht sich auf eine maximale Treppenbreite von 100 cm, falls nicht anders erwähnt. Es wird vorausgesetzt, dass die Auflagekräfte der Treppe durch bauseitige Hauskonstruktion aufgenommen werden. Wände und Decken im Bereich der Treppenauflage sind vom Kunden auf ausreichende Tragfähigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ver-stärken. Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, DIN, LBO sowie die Tragfähigkeit der Decken und Wände und die Planung der Treppenöffnung und die daraus resultierenden Gegebenheiten wie Dachschrägen, Kopfhöhen, für darüber und darunter liegende Gewerke, Durchgangsbreiten, Steigungshöhen und Antritt verantwortlich.

Wir können nur in diesen vorgegebenen Tatsachen Treppen und Geländer planen und montieren.

3.16.  Die Wände an welchen Katzenmöbel montiert oder zur Sicherung befestigt werden sind vom Kunden auf ausreichende Trag-fähigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken. Entscheidet sich der Kunde für Selbstmontage der Katzenmöbel, ist alleinig der Kunde für einen sachgemäßen Zusammenbau/ Aufbau und eine sachgemäße Wandmontage verantwortlich. Bei fehlender oder unzureichender Sachkenntnis ist ein Fachmann hinzuzuziehen. Die mitgelieferten Schrauben und Dübel zur Wandbefestigung sind auf Eignung zu überprüfen und gegebenenfalls vom Kunden selbstständig durch für seine Gegebenkeiten geeignetere Be-festigungsprodukte zu ersetzen.

 

4.        Leistungsumfang und Qualität

4.01.  Es gelten für alle Leistungen und Lieferungen die massgeblichen DIN Güte- und Massbestimmungen, insbesondere die DIN 68368 „Laubschnittholz für Treppenbau - Gütebedingungen” sowie die DIN 18065 „Wohnhaustreppen - Maße”

4.02.  Holz ist ein Naturprodukt und daher sind Farbtöne und Maserungen nie gleichmäßig. Farbunterschiede und unterschiedliche Maserungen sowie das Vorhandensein von kleinen, festgewachsenen gesunden Ästen sind unvermeintlich und berechtigen nicht zur Reklamation; es können auch erhebliche Abweichungen in Farbe und Struktur bestehen. Beizfarben können auf Massivholz lebhafte Schattierungen aufweisen, beson-ders an Längsstößen, gerundeten Teilen, an Stirnenden und an Bauteilen, die erst bei der Montage einge-passt werden. Naturbedingte Unterschiede zwischen einzelnen Werkteilen stellen keinen Reklamationsgrund dar.  

Auch Sisal, Kunstfell und Stoffe besitzen ihren individuellen Charakter. Auch hier stellen Abweichungen in Oberfläche, Form, Farbe, Größe, etc. keine Mängel dar.

4.03.  Holztreppen können knarren, weil Holz arbeitet.       

4.04.  Durch Lichteinwirkung kann sich der Farbton mancher Massivhölzer im Laufe der Zeit verändern.  

4.05.  Werden Stufen oder Geländerteile mit Schutzabdeckungen und/oder Folienumhüllungen geliefert, muss vom Kunden darauf geachtet werden, dass diese Schutzab-deckungen sachgemäß behandelt werden und ordnungsgemäß befestigt bleiben. Sie sind nach dem Bezug des Hauses, spätestens aber 5 Wochen nach dem Treppeneinbau, vom Kunden zu entfernen. Durch Licht- und Sonnen-einstrahlung, können zu nicht abgedeckten Holzteilen, Farbunterschiede entstehen, die sich erst im Laufe der Zeit wieder angleichen.

4.06.  Bei über 2 m langen Bauteilen, sowie Krümmlingen sind Längsstöße oder Verzinkungen möglich, bei rundgeleimten Bauteilen Furnierstöße. Eine diagonale Ver-leimung bei Podesten ist zulässig. Fugenmarkier-ungen sind bei feinporigen Hölzern nicht auszuschließen.

4.07.  Wenn nicht eine bestimmte Holzsortierung gesondert vereinbart oder bemustert wird, gelten die Sortierungsbestimmungen der DIN 68368 „Laubschnittholz für Treppenbau - Gütebestimmungen”, auch sinngemäß für andere Hölzer als Buche oder Eiche. Abweichungen von vorgelegten Holzmustern sind möglich und zulässig, soweit sie sich im Rahmen der natürlichen und für die jeweilige Holzart eigentümlichen Farb- und Strukturbreite bewegen. Ansprüche können aus einer solchen Abweichung nicht hergeleitet werden.

4.08.  Die Werterhaltung von Massivholztreppen und -katzenmöbeln erfordert ein gesundes Raumklima. Als optimal hat sich eine Raumtemperatur von ca. 18-20° C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50-65 % erwiesen. Sollte das Raumklima außerhalb dieses Bereiches liegen, so kann es zu Fugenbildung und Rissen im Holz führen. Außerdem kann es zu einem überdimensionalen Schwund kommen, der die Stabilität einer Massivholztreppe beeinflussen kann. Nach der ersten Heizperiode verändern sich die Holzdimensionen von Massivholztreppen aufgrund des veränderten Raumklimas. Dieses ist kein Reklamationsgrund. Wir empfehlen bei Treppen, die mit einem Bolzenverbundsystem o.ä. aufgebaut sind, die Verschraubungen nachzukontrol-lieren.

4.09.  Durch extremen Gebrauch kann bei gebeizten Stufen der Grundton des Holzes sichtbar werden. Weiterhin können sich die Leimfugen abzeichnen. Für gebeizte Treppen/ Stufen/ Katzenmöbel nach „Muster“ übernehmen wir keine Garantie für die Farbüberein-stimmung, da aufgrund unterschiedlich verwendeter Materialien keine genaue Farbabstimmung erreicht werden kann. Dies sind keine Reklamationsgründe.

4.10.  Wir weisen darauf hin, dass eine weiß lackierte Oberfläche für Trittstufen nicht geeignet ist, deshalb ist der Durchtritt kein Reklamationsgrund. Wir empfehlen zum Schutz der Stufen eine transparente Trittschutz-folie.

4.11.  Für alle vereinbarten Holz-Dimensionen behalten wir uns Toleranzen von 5 % vor. Soweit statische Erfordernisse dies notwendig machen, behalten wir uns auch weitergehende Änderungen an den Holzdimen-sionen vor. Ein Einspruch des Kunden kann daraus nicht abgeleitet werden.

4.12.  Treppengeländer mit mitlaufenden bzw. waagerechten Füllstäben oder Relinggeländer sind nicht geeignet, wo mit der unbeauf-sichtigten Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist. Durch den Leitereffekt wird ein Übersteigen des Geländers vereinfacht und es besteht Unfallgefahr. Wir verweisen auf DIN 18065 Pkt. 6.9.3. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, Bauherren bzw. Architekten und deren Übernahme jeg-licher Haftungsansprüche sind wir berechtigt, diese Geländerform einzubauen.

4.13.  Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, das unsere Katzenmöbel ausschließlich für den Gebrauch durch Katzen bestimmt sind; für unsachgemäßen Gebrauch übernehmen wir keinerlei Haftung.

4.14.  Es ist Aufgabe des Kunden zu prüfen, ob die angebotene Treppe der von ihm gedachten Widmung hinsichtlich der Baubestimmungen entspricht.

4.15.  Maßabweichungen, die sich aufgrund einer nachträglichen Änderung der Planung oder Bauausführung gegenüber der Verein-barung ergeben, berechtigen uns gem. §2 Nr. 7 VOB / B auch im Falle eines Pauschal-preisvertrages zur Geltendmachung zusätzlicher Vergütung. Mehrleistungen gegenüber den ausgeschrieb-enen Mengen werden hierbei entsprechend dem Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen abgerechnet.

4.16.  Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen für ungehinderte Anlieferungs- und Einbaumöglichkeit der Treppe zu schaffen. Kosten durch Wartezeiten, Unterbrech-ungen, nicht bis zum Einbauort reichende Zu-fahrtswege und Parkplätze, Stemm- und Maurerarbeiten, Entfernen alter Anlagen, grober Verunreinigungen oder vorheriges Ausräumen der Baustelle, werden von uns gesondert berechnet. Kosten für dadurch entsteh-ende Nacharbeiten oder Beseitigung von Beschädigungen sind vom Kunden zu tragen.

Wasser und Energie (Baustrom -16 Ampere - in höchstens 5 m Entfernung von der Treppe) für die Treppen-montage hat der Kunde unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

4.17.  Der Kunde ist verpflichtet, während der Treppenmontage für eine ordnungsgemäße Abdeckung der Einrichtung auf seine Kosten zu sorgen. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Montage und dem Zusam-mensetzen von Treppenanlagen Verschmutzungen (z.B. Bohrstaub) und leichte Wandbeschädigungen ent-stehen können. Maler-, Tapezier- und Putzarbeiten sollten im Treppenbereich erst nach der Montage erfolgen. Falls der Einbau der Treppe nicht vor den Malerarbeiten, Rauhputz, Textiltapeten oder sonstigen Wandbe-lägen erfolgen kann, werden eventuell nötige Nacharbeiten an diesen Oberflächen nicht von uns vergütet. Auf besonderen Wunsch können Wandbohrungen vor diesen Arbeiten durchgeführt werden (Mehrpreis). Nachputzarbeiten an allen Befestigungspunkten sind vom Kunden zu erledigen. Das Ausbessern des Putzes um die Wandlagerbohrungen darf das Gummilager nicht bis zum Stahlbolzen zudecken, da der Putz sonst ab-platzt. Das Verfugen von Ausspar-ungen oder Anschlüssen wie z.B. Deckenrändern ist Sache des Kunden. Aus Verun-reinigungen der Wandoberfläche durch Bohrstaub ergeben sich keine Schadensersatzansprüche.

4.18.  Wände entlang des Treppenlaufes müssen bei wandgelagerten Treppen mindestens 17cm dick und dreiseitig eingespannt sein. Entlang des Treppenlaufes sollten die Wände keine Installationen oder Armier-ungen enthalten. Sollten dennoch Installationen im Treppenbereich verlaufen so sind diese durch den Kunden unaufgefordert vor Auftragserteilung anzugeben und vor Montagebeginn dann anzuzeichnen. Deckenkanten bzw. Böden am Beginn sowie am Ende der Treppe sind ebenfalls von Installationen frei zu halten. Für durch Montagearbeiten entstandene Schäden haften wir nicht; wir sind nicht zur Prüfung des Untergrundes oder von Installationen verpflichtet. Die Verlegung der Bodenbeläge im Austrittsbereich der Treppe darf erst nach der Treppenmontage erfolgen.

4.19.  Geländerstäbe aus Acrylglas sind nur mit Wasser und mit weichen Wisch-tüchern zu reinigen; scharfe Reiniger, besonders Reiniger mit Salmiak, Chlor usw. beschädigen die Oberfläche von Acrylglas. Mit falschem Reiniger geputztes Acrylglas kann blind werden. Glas-/Acrylglasstufen werden mit einer Schutzfolie geliefert, die leicht abzulösen ist. Sollte der seltene Fall sein, dass Klebereste auf der Stufe zurückbleiben, sind diese mit reinem Waschbenzin (aus der Apotheke) zu entfernen. Klebereste auf Glas bzw. Acrylglas-stufen sind kein Reklamationsgrund. Für Acrylglas sollten möglichst keine Mikrofaser-Tücher verwendet werden.                                              

4.20.  In Fällen von falsch behandelten/geputzten Treppen/ Stufen/ Katzenmöbeln gleich welchen Materials übernehmen wir keine Garantie auf das Material. Schäden, die auf falsche Behandlung und/ oder putzen zurückzuführen sind, sind kein Reklamationsgrund.

 

5.        Lieferungen und Lieferfristen

5.01.  Im Normal, wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Lieferzeit von Treppen und Katzenmöbeln 4-6 Wochen nach vereinbartem Zahlungseingang an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei Katzenmöbeln besteht dann auch die Möflichkeit der Selbstabholung.

5.02.  Podeste und Handläufe können bei Treppen aus logistischen oder fertigungstechnischen Gründen geteilt sein.

5.03.  Nach Bestellung einer Treppe hat uns der Kunde baldmöglichst schriftlich über Verzögerungen des Baufortschrittes und deren Dauer zu informieren.

5.04.  Rohbautreppen bleiben unser Eigentum; ab der vereinbarten Lieferfrist der Holztreppe sind wir zu deren jederzeitigen Wegnahme berechtigt.

5.05.  Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten, wenn unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach-kommt, insbesondere wenn er für behördliche Genehmigungen, Ausführungspläne, Unterlagen zur Spezifikation des Vertragsgegenstandes, Klärung sämtlicher einzelheiten und Anzahl-ungen zu sorgen hat.

5.06.  Unsere im Angebot angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Abgangstermine. Der endgültige Liefer- und Einbautermin wird kurzfristig von uns bekannt gegeben und mit dem Kunden abgesprochen. Wir sind bei teilbaren Lieferungen zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vor-zeitiger Lieferung berechtigt.

5.07.  Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Restlieferung oder Teillieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder nur teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Nicht zu vertreten haben wir zum Beispiel unabwend-bare Ereignisse, die bei uns, unseren Unterlieferanten oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechter-haltung unseres eigenen Betriebes abhängig ist, eintreten. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.

5.08.  Der Kunde kann dem Auftragnehmer erst dann eine Nachfrist zur Lieferung setzen, wenn der verein-barte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und mindestens 3 Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten.

5.09.  Verzögert sich der Liefertermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, können wir zwischenzeitlich eingetretene Kosten-erhöhungen, wie auch eine Nutzungsentschädigung für einen über die ursprüng-lich vereinbarte Nutzungsfrist dauernden Verbleib der Rohbautreppen beim Kunden zusätzlich berechnen.

5.10.  Bereits erteilte und bestätigte Aufträge die in Arbeit sind, können nicht rückgängig gemacht werden. Dem Kunden ist es freigestellt einen geringeren Schaden nachzuweisen. Ist das Objekt noch nicht in Arbeit genommen, so kann gegen eine Abstandssumme von 10% des Endpreises der Auftragssumme vom Kunden Abstand genommen werden

5.11.  Sofern eine Montage mit zum Arbeitsumfang gehört, diese aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu dem vereinbartem Termin nicht möglich ist, ist der Werklohn zur Zahlung fällig. Dabei kann für die nicht erfolgte Montage ein Anteil von 5 % der jeweiligen Auftragssumme bis zur Montage einbehalten werden.

5.12.  Gerät der Kunde in Zahlungsrückstand, können wir vor weiteren Teillieferungen vollständige Bezahlung der Vorlieferungen und Vorauskasse verlangen.

5.13.  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht unseres Firmensitzes.

 

6.        Eigentumsvorbehalt

6.01.  Bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten, abgeholten, sowie auch der montierten Ware vor. Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich hierauf berufen.

6.02.   Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

6.03.  Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte, abgeholte und/oder montierte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Ansprüchen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für denn entstanden-en Ausfall.

6.04.  Die tatsächliche Abnahme der Treppen und Katzenmöbel erfolgt am Tag der Montagefertigstellung und - oder - mit der Ingebrauch-nahme; bei reiner Anlieferung/-Abholung der Ware mit der Übernahme. Wenn unser Monteur/Auslieferer die Baustelle/ den Aufbauort/ die Lieferadresse verlassen hat sind wir für Beschädigungen nicht verantwortlich. Sollte ein Abnahmeprotokoll vom Bauherrn/ Architekten/ Kunden nicht unterschrieben werden können, gilt die gelieferte Treppenanlage/gelten die gelieferten Katzenmöbel als abgenommen und mängelfrei montiert/ ausgeliefert/ abgeholt.

 

7.        Gewährleistung, Mängelrügen

7.01.  Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegen-standes ergibt sich aus-schließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit unserem Kunden und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, Prospekten, Beratungen und dergleichen. Für Mangelansprüche wird eine Verjährungsfrist von 2 Jahren vereinbart. Die Übernahme einer Garantie z.B. im Sinne von § 443 BGB ist damit nicht verbunden.

7.02.  Beratung leisten wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung bzw. Einsatz des Vertragsgegen-standes sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich eine vereinbarte Beschaffenheit im Sinne Ziff. 7.01 sind. Sie befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen.

7.03.  Bei Käufern haften wir für Mängel unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Unser Kunde ist ver-pflichtet, den Vertragsgegen-stand bei Eingang unverzüglich gewissenhaft zu prüfen und erforderlichenfalls Stichproben durchzuführen. Offensicht-liche Mängel wie etwa Oberflächen- und Lackbeschädigungen oder Maßunrichtigkeiten sind unverzüglich nach Ankunft oder Einbau und ggfls. Entfernen der noch angebrachten Stufenschutzabdeckungen und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes schriftlich bei uns anzuzeigen. Das Unterlassen der Rügen führt zum Wegfall der entsprechenden Gewährleistungs- und Schadensersatz-ansprüche. 

7.03.1.  Mängel, die auch bei eingehender Prüfung zunächst nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach deren Entdeckung in der gleichen Weise bei uns geltend zu machen. Bei nicht fristgemäßer Rüge gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt.

7.03.2.   Unser Kunde hat unseren Beauftragten Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Vertragsgegen-stand zu besichtigen und zu prüfen. Anderenfalls entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche.

7.03.3.  Wir leisten keine Gewähr für unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Vertragsgegen-standes. Gewährleistungs-ansprüche entfallen weiter bei Beschädigung oder Vernichtung des Vertragsgegenstandes durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung. Entgegen den von uns zum Vertragsinhalt gemachten Hinweisen oder Richtlinien entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art gegen uns.

7.03.4.  Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung und Material berechtigen nicht zur Beanstandung des Vertragsgegenstandes.

7.03.5.  Mängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Zur Mängel-beseitigung hat uns unser Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, entfallen Gewährleistungsan-sprüche jeglicher Art gegen uns. Falls die Nacherfüllung mehrfach fehlschlägt, gewähren wir eine Preisminderung. Weiter gehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es tritt ein Personen-schaden ein.

7.03.6.  Keine Gewährleistung besteht für Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen oder Kon-struktionsunterlagen unseres Kunden, soweit Mängel darauf beruhen.

7.03.7.  Nach Auslieferung und/oder Montage auftretende Rissbildung der Verzug von Holzteilen, die auf Witterungseinflüsse, Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwank-ungen zurückzuführen sind, bilden keine Mängel. Durch falsche Pflege entstandene Flecken und Beschädigungen sind ebenso wenig Mängel der Kaufsache wie die natürliche Abnutzung des Materials.

7.04.  Bei Bauleistungen leisten wir unter Ausschluss weitgehenderer Ansprüche Gewähr wie folgt:  

7.04.1.  Unsere Gewährleistung richtet sich nach § 13 VOB/B. Es wird somit unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche unserer Kunden mit der Maßgabe Gewähr übernommen, dass Mängel, die sich innerhalb von 2 Jahren nach Abnahme herausstellen, binnen angemes-sener Frist durch Nachbesserung beseitigt werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Zu einer Nachbesserung sind wir erst verpflichtet, wenn unser Kunde seine Zahlungsverpflichtung bis auf einen der mangelhaften Leistung angemessenen Teil erfüllt hat.

7.04.2.  Die Abnahme richtet sich ausdrücklich nicht nach § 12 Ziff. 1 und 5 VOB/B. Die Abnahme muss sofort nach Fertigstellung der Montage erfolgen. Ist der Auftraggeber dazu nicht imstande oder nicht bereit, so wird die Abnahme nach Ingebrauchnahme als erfolgt angesehen. Wir schließen Abnahmefristen nach § 12 VOB/B aus.

7.04.3.  Ein Wandlungs- oder Rücktrittsrecht entsteht nur dann, wenn die Nachbesserungen erfolglos bleiben und wenn die Belassung des noch vorhandenen Mangels trotz Preisminderung für den Kunden unzumutbar ist.

7.04.4.  Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen von ausdrücklich, vertraglich zugesicherten Eigenschaften.

 

8.        Widerrufsrecht des Kunden bei Fernabsatzverträgen

Bei Fernabsatzverträgen, das heißt bei Verträgen, bei denen Anbieter und Kunde sich bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsab-schlusses nicht körperlich begegnen, hat der Kunde gemäß § 312g BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Danach ist ein Kunde an den Vertrag nicht mehr gebunden wenn er ihn fristgerecht widerrufen hat.

8.01.  Die Widerrufserklärung muss ausdrücklich erklärt werden. Die bloße Rücksendung der Ware reicht nicht aus.

8.02.  Beispiel-Widerruf:           

An (Name, Anschrift Anbieter)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung

Bestellt am/ erhalten am

Name des/ der Kunden

Anschrift des/ der Kunden

Unterschrift des/ der Kunden

Datum

8.03.  Der Kunde muss die Widerrufsfrist von 14 Tagen einhalten. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der Ware.

8.04.  Nimmt der Kunde sein Widerrufsrecht war, sind die Parteien verpflichtet, die empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen zurückzugewähren. Der Anbieter kann die Rückzahlung des Kaufpreises bis zum Rückerhalt der Ware oder einem Nachweis des Kunden über die Absendung der Ware ver-weigern. Dem Anbieter steht diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht zu.

8.05.  Der Kunde hat die Rücksendekosten zu tragen.

8.06.  Der Kunde hat dann Wertersatz an den Anbieter zu leisten, wenn der Wertverlust der Widerrufsware auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.

8.07. Ausnahmen vom Widerrufsrecht:

In der Vorschrift des § 312g Abs. 2 BGB sind einige Ausnahmen vom Widerrufsrecht normiert. Beispielhaft ist folgendes zu nennen, bei dem das Widerrufsrecht entfällt:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Alle unsere Treppen und Katzenmöbel werden individuell nach Kundenwünschen gefertigt!

 

9.        Zahlungen     

9.01.  Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt bei Katzenmöbeln Vorkasse. Die Katzenmöbel werden erst versendet/ ausgeliefert sobald der vollständige Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist.

9.02.  Bei Treppen, wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Hälfte der Rechnung im Voraus zahlbar. Die Auslieferung bzw. die Montage der Treppe erfolgt erst nach Ein-gang der Anfangszahlung. Im Regelfall innerhalb von 4-6 Wochen nach Zahlungs-eingang. Nach Abschluss der Montage ist die zweite Hälfte der Rechnung innerhalb von 1 Woche fällig. Zahlt der Kunde nicht, können wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen.

9.03.  Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Währung ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nur nach besonderer Vereinbarung gewährt.

9.04.  Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, können wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen. Zahlt er auch innerhalb der Nachfrist nicht, so haben wir vom Ende der Nachfrist an Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen, wenn wir nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen. Außerdem sind wir berechtigt, ausstehende Arbeiten und Lieferungen bis zur Zahlung einzustellen.

9.05.  Die Geltung von § 16 Ziff. 3 Abs. 2 und 4 VOB/ Teil B wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auch die vorbehaltlose Annahme einer als solche gekennzeichnete Schlusszahlung schließt unsererseits eine Nachforder-ung nicht aus.

 

10.       Schadensersatz und Rücktritt     

10.01.  Werden die vereinbarten Zahlungstermine vom Kunden nicht eingehalten, stehen uns die Rechte aus § 288 BGB (Geltungmachung von Verzugszinsen) zu. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Zahlungsziele über zukünftige Leistungen neu zu vereinbaren.

10.02.  Kommt unser Kunde mit der Abnahme der Lieferung oder Leistung in Verzug oder befindet er sich in Zahlungsverzug, so sind wir nach angemessener Nachfrist-setzung auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadensersatz in Höhe von 60 % des Kaufpreises vorbehaltlich des Nachweises eines konkreten höheren Schadens, insbesondere der Kosten der Rücknahme, zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist uns einen niedrigeren Schaden nach. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn sich nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte für die Gefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden im Sinne von Ziff. 5.05 ergeben.

 

11.       Schutzrechte

11.01.  Haben wir nach Angaben, Zeichnungen, Modellen, Mustern oder Verwendung von beigestellten Teilen unseres Kunden zu liefern, so haftet dieser dafür, das Schutz-rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden unseren Kunden gegeben-enfalls auf uns be-kannte Rechte hinweisen. Unser Kunde hat uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Bei uns bis dahin anfallende Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden. Wird uns die Her-stellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Kosten eventueller Rechtsstreite hat unser Kunde zu über-nehmen. 

11.02.  Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch auf Kosten unseres Kunden zurückgesandt, andernfalls sind wir berechtigt, diese 3 Monate nach Abgabe unseres Angebotes zu vernichten.

11.03.  An allen im Zusammenhang mit der Auftragsstellung und Auftragserteilung dem Auftraggeber überlas-senen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, etc., behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Für den Fall einer vertragswidrigen Verwendung verpflchtet sich der Kunde zu angemessener Vergütung und gegebenenfalls zu Schadensersatz.

 

12.       Allgemeine Hinweise

Die Bodenbeläge müssen an den Treppenaustritt angearbeitet werden. Rauhputz-, Tapezier- und Malerarbeiten und Fußbodenbeläge können somit erst nach Einbau der Treppenanlage ausgeführt werden. Dies gilt besonders für Wandverkleidungen, egal aus welchem Material z.B. Holz-/ Steinpaneele oder auch Metall-verkleidungen. Solche Schmuckwände dürfen erst nach Treppenmontage angebracht werden. Sollte sich auf Grund von Nichtbeachtung die Montagezeit verlängern, kann dies in Rechnung gestellt werden.

Bauseits ist für die sachgemäße Anbringung der Wandhandläufe für einen Untergrund zu sorgen, der dieses ermöglicht (kein Rigips). Bitte beachten Sie, dass wir für eine etwaige spätere unsachgemäße Montage der Handläufe, nachdem diese entfernt oder gelockert worden sind, nicht haften. Etwaige Kosten, die durch eine eventuelle Behinderung entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Nachputz- und Reinigungsarbeiten sowie sonstige kleine Schäden sind vom Bauherrn auf seine Kosten zu beseitigen. Sollten auf Wunsch des Kunden/ Architekten die Handläufe auf Rigips von uns angebracht werden liegt die Verkehrssicherungspflicht auch beim Kunden/ Architekten.

Gleiches gilt für das Anbringen von Katzenmöbeln an der Wand.

Leitungen und Rohre sind so zu kennzeichnen, dass versehentliches Anbohren ausgeschlossen werden kann.

Holz ist ein Naturprodukt. Farbunterschiede und unterschiedliche Maserungen sowie das Vorhandensein von kleinen, festgewachsenen gesunden Ästen sind unvermeid-lich und berechtigen nicht zur Reklamation.

Sollten sich im Treppenbereich Kleinkinder aufhalten, so empfehlen wir aufgrund der Unfallgefahr den Einbau von Kinderschutztüren (im Fachhandel erhältlich), sowie Kinderschutzleisten unterhalb der Stufenvorder-kanten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Treppengeländer mit mitlaufenden bzw. waagerechten Füllstäben nicht geeignet sind, wo mit der unbeaufsichtigten Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist. Durch den Leitereffekt wird das Übersteigen vereinfacht. Wir verweisen auf DIN 18065 Pkt. 6.9.3. Auf die Möglichkeit der Ab-sicherung wurde der Bauherr/ Kunde aufmerksam gemacht (Kindertüren, vorgehängte Scheiben). Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, Bauherrn bzw. Architekten und deren Übernahme jeglicher Haftungsansprüche sind wir berechtigt, diese Geländerart einzubauen. Bei Weiterverkauf der Treppenanlage muß der Käufer immer schriftlich auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden! Für dies-bezügliche Unfälle schließen wir jegliche Haftung aus. Bei Auftragserteilung eines solchen Geländers, setzen wir Ihre Kenntnis über die Gefahr voraus.

Die von uns gelieferten Katzentreppen und jegliche anderen Katzenmöbel sind ausschließlich für den Gebrauch durch Katzen vorgesehen! Menschen sollten sie auf keinen Fall als Klettergeräte nutzen! Unsere Katzenmöbel sind keine Spielgeräte für Kinder! Kinder dürfen auf keinen Fall daran klettern. Unbeaufsichtigte Kinder sollten keinen Zugang zu den Katzenmöbeln haben. Für den unsachgemäßen Gebrauch unserer Katzenmöbel und daraus entstehende Sach-, Tier- und Personenschäden, übernehmen wir keine Verantwortung. Für die (körperliche) Eignung der Katzen für die Katzenmöbel übernehmen wir ebenfalls keine Verantwortung; ausschließlich der Kunde, bzw. Verwender trägt dafür die Verantwortung, auch für evtl. entstehende Schäden oder Verletzungen. Wird die Montage der Katzenmöbel nicht durch uns vorgenommen, so hat der Auftraggeber für eine sachgemäße Montage der Katzenmöbel zu sorgen.

 

13.       Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Gesamtnichtigkeit des Vertrages zur Folge, sondern es wird die Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zwecke nächstkommende wirksame Bestimmung ersetzt, §139BGB gilt insoweit nicht. Die übrigen Bestimmungen bleiben unver-ändert wirksam

Für beide Parteien ist rechtsverbindlich, dass bei eventuell entstehenden Streitigkeiten ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet werden muss. Der Sachstand ist vom Gutachter zu überprüfen und das Ergebnis ist für beide Patreien rechtsverbindlich.

 

Stand: Februar 2019

 

 

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter  https://ec.europa.eu/consumers/odr  finden.

 


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